FAQ
Transparenz
Als einfaches Mitglied des Deutschen Bundestags erhalte ich eine
Abgeordnetenentschädigung in Höhe von 10.013,- EUR brutto im Monat (Stand:
Dez. 21). Dieser Betrag wird in voller Höhe versteuert. Nach Abzug von
Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie meiner Kranken-
und Pflegeversicherungsbeiträge, verbleibt mir ein monatliches Netto-
Einkommen in Höhe von 4.670 EUR im Monat.
Hotelübernachtungen, eine Zweitwohnung in Berlin, die Miete für meine beiden
Wahlkreisbüros, dienstliche Fahrten, Sprit, KfZ-Versicherung, Arbeitszimmer, DSL-
Anschlüsse, Handys, Büromaterial, Versicherungen, Geschäftsessen – keine
dieser Ausgaben kann ich steuerlich absetzen. Dafür erhalte ich eine monatliche
Pauschale in Höhe von 4.561,- EUR (Stand: Dez. 21), mit der ich alle diese Kosten
decke.
Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den beiden Wahlkreisbüros und im
Berliner Abgeordnetenbüro sind für meine tägliche Arbeit unerlässlich. Sie
organisieren Termine, kümmern sich um Anfragen und Besuche aus dem
Wahlkreis, bearbeiten den Schriftverkehr, sichten meine ca. 150 eMails pro Tag
und unterstützen mich bei meiner politischen Arbeit.
Für Gehälter und Reisekosten der Mitarbeiter stellt der Bundestag monatlich
maximal 22.795,- EUR zur Verfügung (Stand: Dez 21). Die Zahlung erfolgt nicht
an die Abgeordneten, sondern direkt auf die Konten der Beschäftigten. Dadurch
wird ein möglicher Missbrauch der Mitarbeiterpauschale ausgeschlossen.
Im Wahlkreis fahre ich überwiegend mit dem eigenen Auto. Diese Kosten
bekomme ich nicht erstattet. Zu den Sitzungswochen in Berlin reise ich mit dem
Zug. Dafür nutze ich eine Jahres-Netzkarte der Bahn, die alle Abgeordneten zum
Mandatsbeginn erhalten. In Berlin gehe ich zu Fuß, fahre mit U-Bahn, dem e-
Scooter oder nutze den Fahrdienst des Bundestags. Kosten für Auslandsreisen im
Rahmen des Mandats werden erstattet.